Informationsvorlage - VO/12SV/2026-2380
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfragen und Informationen der Stadtvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Information
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13.04.2026
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Sachverhalt
Anfragen aus der letzten Sitzung
Anfrage Herr Finger:
Zum Grundsatzbeschluss über die Umbenennung von Straßen in Grevesmühlen sowie in den Ortsteilen erkundigt sich Herr Finger nach der Rechtslage in dieser Sache. Kann eine Änderung vorgenommen werden oder muss sie es?
Antwort Verwaltung:
„Die Straßenbenennung ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Stadt Grevesmühlen, die im Ermessen der Kommune liegt. Eine ordnungsrechtliche Verpflichtung zur Änderung kann aus der Notwendigkeit entstehen, Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, wenn Straßennamen –insbesondere wegen historischer Eingemeindungen- in einer Gemeinde mehrfach vorkommen. Dabei stellen verspätet ankommende Lieferungen durch die Post oder Lieferdienste wohl noch kein ernstes ordnungsrechtliches Problem dar, wohl aber zu spät eintreffende Rettungsfahrzeuge in medizinischen Notfällen oder sonstigen lebensbedrohlichen Situationen. Darauf macht auch das der Beschlussvorlage beigefügte Schreiben des Ministeriums aufmerksam. Bei der Ausübung des gemeindlichen Ermessens ist folglich eine intensive Interessenabwägung vorzunehmen, zwischen dem Aufwand, der den Bewohnerinnen und Bewohnern der betroffen Straßen aus einer Straßenumbenennung entsteht, und den möglichen Folgen für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit unter Beibehaltung der aktuellen unklaren Verhältnisse. Dazu ist festzustellen, dass sich die bestehenden Unklarheiten nach Einschätzung des Ministeriums nur durch eine Umbenennung von Straßennamen beseitigen lassen, aber das Ministerium zugleich nicht so weit geht, per Erlass o.ä. in die Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden einzugreifen. Es spricht lediglich eine dringliche Empfehlung aus. Rechtsprechung zu dieser Thematik, die bei der Ermessensausübung zu Rate gezogen werden könnte, ist uns indes nicht bekannt. Letztlich entscheidet die Stadtvertretung also nach billigem Ermessen unter Abwägung der oben dargelegten Rechtsgüter und Interessen.“
Anfrage Herr Bendiks:
Zum Antrag der CDU-Fraktion - Zulassung bestehender Wohnungsnutzungen im Gewerbegebiet Grüner Weg bittet Herr Bendiks um Prüfung, ob es im Land bereits Präzedenzfälle gibt bzw. zu schauen, was auf Landesebene bereits passiert ist.
Antwort Verwaltung:
Rechtliche Hinweise hinsichtlich des sog. „Bauturbos“ vermittelt aktuell die Untere Bauufsichtsbehörde. Zudem nehmen unsere Beschäftigten aus dem betreffenden Bereich Fortbildungsangebote hierzu wahr. Einzelfallbetrachtungen aus der Praxis sind noch nicht verwertbar, da bisher nur sehr vereinzelt entsprechende Anträge von Bauwilligen gestellt wurden.
Anfrage Herr Baetke:
Herr Baetke möchte wissen, ob der Hundekotbeutelspender in der Mühlenstraße angebracht wurde.
Der Stadtpräsident bestätigt dies. Nur der Mülleimer fehlt noch.
Antwort Verwaltung:
Ein Mülleimer wurde zwischenzeitlich ergänzt. Die Thematik wurde sehr intensiv im Umweltausschuss beraten und grundsätzlich vereinbart, dass keine Notwendigkeit besteht flächendeckend Hundekotbeutelspender zu installieren. Dagegen sprach die Betrachtung der Folgekosten und der Grundgedanke, dass Hundehalter eigenverantwortlich sind.
Anfrage Herr Hebestreit:
Das Straßenbauamt Schwerin hat für einen ca. 1km langen Straßenabschnitt (Deckenerneuerung der B105 Vielbecker See -> Mallentin), laut Angaben 330.000€ gekostet.
Der Bürgermeister Prahler hat in der Vergangenheit eine Summe von 1-1,2 Mio Euro für einen Kilometer Straße veranschlagt, bzw. beziffert.
Wie erklärt sich diese Differenz und wären mit einer niedrigeren Summe, Sanierungsmaßnahmen (bspw. nur Deckensanierung) für Straßen in Grevesmühlen machbar, wenn ja - für welche Straßen?
Antwort Verwaltung:
Die durchschnittlichen Kosten einer grundlegenden Neugestaltung von Gemeindestraßen wurde anhand der vorhandenen Bilanzwerte der Stadt sowie aus Erfahrungswerten von Ausschreibungen ermittelt. Dabei ist davon ausgegangen worden, dass eine Neugestaltung nach Ablauf der technischen Abschreibungsdauer erfolgt und den Austausch sämtlicher Anlagenteile, also auch von Versorgungsleitungen, Gehwege und der Komplettaufbau einer neuen Fahrbahn. Die genannten Beträge sind geschätzte Durchschnittswerte, decken sich mit aktuellen Ausschreibungsergebnissen.
Dass eine Deckensanierung einer Bundesstraße, bei der lediglich die sog. Verschleissschicht abgetragen und erneuert wird, aber der gesamte Unterbau, die Versorgungsleitungen und auch Nebenanlagen wie Straßenbeleuchtungen und Gehwege nicht, günstiger ausfällt, ist selbstredend.
Anfrage Herr Hebestreit:
Ich möchte erneut fragen, bei welchen Straßen im Stadtgebiet, wäre eine Sanierung der einzelnen Deckschicht/Verschleißschicht möglich und mit welchen Summen zu beziffern?
Antwort Verwaltung:
Knapp 1/3 der Straßen in unserer Baulast haben die Gesamtnutzungsdauer überschritten, so z.B. der Ploggenseering, Straßen in der Südstadt und weitere. Es sind zudem zum überwiegenden Teil keine Fahrbahnen aus Asphalt, sondern Beton- oder Kleingranitoberflächen. Hier ist ein Austausch der Verschleißschicht, wie sie bei der Ortsdurchfahrt der B 105 durchgeführt wurde, unmöglich.
In der Innenstadtlage ist Austausch der Verschleißschicht ebenfalls aufgrund des Belages aus Groß- und Kleingranit nicht umsetzbar. Dies gilt auch für viele weitere Fahrbahnen aus Betonpflaster, wie es in zahlreichen Wohnstraßen verbaut ist.
Knapp die Hälfte unserer Gemeindestraßen haben eine Asphaltoberfläche. Die Überarbeitung deren Verschleißschichten und Risssanierungen ist eine laufende Unterhaltung, wofür kontinuierlich Haushaltsmittel eingestellt werden und auch entsprechend Zustandsbewertung, die das Bauamt vornimmt, nach Bedarf durchgeführt wird.
Im letzten Jahr betraf es neben punktuellen Lochreparaturen durch den Bauhof innerorts und in den Ortsteilen insbesondere die Markierungen Lübecker Straße, Karl-Liebknecht-Platz, Bahnhofstraße, Schweriner Landstraße.
Daneben unterhalten wir auch ländlichen ungebundenen Wege Richtung Kiebitzmoor, Grenzhausen, L 02 nach Hamberge oder Wotenitz-Kastahn usw.
In den kommenden Jahren wären nach Einschätzung des Bauamtes in den Straßenzügen Wismarsche Str., Degtower Weg, Rudolf-Breitscheid-Str., Grüner Weg, Gehartstraße Deckensanierungen/ Oberflächenbehandlungen fällig.
Ausdrücklich ist zu betonen, dass grundhafte Ausbauten und die beschriebenen laufenden Unterhaltungsmaßnahmen jeweils notwendig sind, um die Gemeindestraßen in der Stadt Grevesmühlen verkehrssicher zu halten. Sie stehen nicht im Gegensatz zueinander. Das eine ersetzt nicht das andere.
Die Straßen in der Südstadt (Heinrich-Heine-Str., Pfaffenhufe, Burdenowstr., Siebenmorgen… ) müssen, genau wie der Ploggenseering und die Straße des Friedens, grundhaft ausgebaut werden. Eine wirtschaftliche Reparatur ist dort nicht mehr möglich, da auch die Versorgungsleitungen in die Jahre gekommen sind.
Die Maßnahmen sind nicht mit Kosten untersetzt, so dass Herrn Hebestreit’s Anfrage nicht vollends bearbeitet werden kann.
In der jetzigen Situation ist es sowieso schwierig, Kosten für Vorhaben mit Asphalt, also erdölbasierten Baustoffen, zu beziffern.
Das ist wie Glaskugel schauen. Letztlich spielen auch Nebenkosten, u. a. für Sperrungen, Umleitungen, verkehrsrechtliche AO usw. in jede Maßnahme unterschiedlich hinein.
Also ist die Annahme, ein Km = 1 Mio. € über den Daumen gepeilt schon nicht ganz falsch. Im Gegensatz zum Straßenbauamt SN und zur Straßenmeisterei des LK NWM haben wir aus Kostengründen keine klassischen Straßenwärter und kein modernes Straßenmanagement.
Wir schlagen vor, Prioritätslisten zu erstellen, darüber in den kommenden Gremiensitzungen abstimmen zu lassen, die dann Schritt für Schritt von Fachleuten preislich untersetzt werden.
Das Straßenbauamt, das Baulastträger für Landes- und Bundesstraßen ist, hat ebenfalls wie wir ein Budget für grundhafte Ausbauten und eines für laufende Unterhaltungsmaßnahmen. Die Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt der B 105 im letzten Jahr wurden als Maßnahme der laufenden Unterhaltung durchgeführt. Diese Bundesmittel mussten noch unbedingt ausgegeben werden, das sich ansonsten das jährliche Budget für Bundesstraßen verkürzen würde. Das lasse ich mal so unkommentiert stehen.
Anfrage Herr Hebestreit:
Wieso wurde die Umgestaltung des Amtsgartens vorgezogen auf 2026, wenn wir es im Haushaltsplan für 2027 geplant haben?
Welche Gründe gibt es hierfür und wieso wurden wir im Finanzausschuss nicht darüber informiert, dass die Mittel schon 2026 ausgezahlt werden, sowie eine Vergabe bereits erfolgte?
Antwort Verwaltung:
Ja, die Prüfung der Anfrage ergab, dass diese Maßnahme auf 2027 geschoben wurde.
In der Komplexität des Verwaltungshandelns gab es hierbei offensichtlich einen Informationsverlust, wodurch es zu diesem Fehler kam.
Das wurde bereits intern ausgewertet und wird noch weiter besprochen, wie man solche Fehler künftig ausschließen kann.
Investitionen sind jedoch gegenseitig deckungsfähig, im Produktsachkonto stand der HH-Ansatz auf Null.
Zur Deckung wurden Mittel aus einer Maßnahme genommen, in der der Planungsstand noch keine Ausführungsreife besaß.
Der Investition, Umgestaltung Amtsgarten liegen beauftragte Baukosten in Höhe von 48.757,51 € und 10.613,45 € Nebenkosten zu Grunde.
Anfrage Herr Finger
Herr Finger berichtet von 2 Suiziden in der Stadt und bittet die Stadt darum Maßnahmen zu ergreifen.
Antwort Verwaltung:
Die Rücksprache beim Landkreis NWM ergab folgende Antwort: Nach etwas Recherche teilen wir mit, dass zu der gestellten Frage keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden kann. Dies liegt daran, dass eine so spezifische Frage von unserem Dokumentationsprogramm nicht ausgelesen werden kann, da der genaue Sterbeort, also ob eine Person direkt in Grevesmühlen oder bspw. in Upahl verstirbt nicht angegeben wird, sondern lediglich das zuständige Standesamt. Weiter ist aus den entsprechenden ICDs, die im Leichenschauschein eingegeben werden, nicht immer erkenntlich, ob es sich wirklich um einen Suizid handelt. Das ist besonders schwierig, wenn kein Häkchen im entsprechenden Feld Suizid gesetzt wird.
Dies als Antwort unserer IT, ich selbst habe keinen Zugriffe auf die angefragten Daten.
