Vorlage öffentlich - VO/12SV/2026-2357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt zum Weiterbetrieb der Stadtbuslinie 30, den im Entwurf beileigenden Vertrag mit der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH rückwirkend zum 01.01.2026 abzuschließen.

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Sachverhalt

Seit dem Jahr 2018 können Fahrgäste in Grevesmühlen den sogenannten Anrufbus für Fahrten im Stadtgebiet nutzen, der von der NAHBUS GmbH auf Basis der rechtlichen Grundlagen im öffentlichen Personennahverkehr betrieben wird. Der Vertrag vom 13.12.2019, der bis zum Jahrsende 2025 in gegenseitigemn Einvernehmen bis bis zum Jahresende 2025 verlängert worden war, sah eine finanzielle Vergütung der Verkehrsleistungen von jährlich 35.200,00 € vor. Dieser Preis lässt sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen der letzte fünf Jahre jedoch nicht mehr halten. Weil sich zudem auch der rechtliche Rahmen für die Erbringung von Verkehrsleistungen geändert hat, ist nunmehr für den Weiterbetrieb der Stadtlinie 30 ein neuer Vertrag mit der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH rückwirkend zum 01.01.2026 abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

55.000,00 

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

54701.54151000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Der Zuschuss wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vertrags jährlich, erstmals zum 01.01.2027, indexbasiert an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

 

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Anlagen

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