Vorlage öffentlich - VO/12SV/2026-2345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Hundesteuer

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Sachverhalt

Um Verwaltungsvorgänge einfacher zu gestalten und Abläufe zu entbürokratisieren, verzichten wir ab dem 1. Januar 2026 auf die Ausgabe von Hundesteuermarken. Hierdurch verbessern sich die internen Abläufe und der Versand der Hundesteuermarken entfällt. 

Durch den Verzicht muss die Satzung entsprechend angepasst werden und der § zu den Steuermarken entfernt werden. Dieser regelte die Ausgabe, das Mitführen, die Rückgabe und das Vorgehen bei Verlust der Hundesteuermarke.

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Finanz. Auswirkung

Durch den Verzicht auf die Hundesteuermarken können die Hundesteuerbescheide ausnahmslos im elektronischen Postversand verschickt werden was Portokosten einspart. Weiterhin entfällt die Neuanschaffung von Hundesteuermarken, welche jährlich mit ca. 100,00 € über die Verwaltungsgemeinschaft beziffert werden kann.

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Anlagen

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