Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Straßenreinigungsgebühren sollen die Kosten der Straßenreinigung decken. Die Stadt trägt den nicht umlagefähigen Teil der Kosten. Dieser Anteil wird auf 33 v.H. der gesamten Straßenreinigungskosten festgesetzt.

Der durchgeführten Kalkulation ist die Notwendigkeit der Anpassung der Gebühren aufgrund höherer Personalkosten (Tarifsteigerungen) sowie gestiegenen Entsorgungskosten für den Straßenkehricht zu entnehmen.

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Grevesmühlen und somit die Erhöhung der Gebühr für die Straßen in der Reinigungsklasse 1 in der Stadt Grevesmühlen von 2,87 € auf 3,04 € je lfd. Meter.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

36.200,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

54500.43223

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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Anlagen

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