Vorlage öffentlich - VO/12SV/2026-2360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Beibehaltung der Verkehrsführung in der Goethestraße in der Stadt Grevesmühlen. 

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Sachverhalt

Der beratende Umweltausschuss der Stadt Grevesmühlen hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2026 mit der bestehenden Einbahnstraßenregelung in der Goethestraße befasst. Dabei wurde sich mit knapper Mehrheit von 4:3 Stimmen für eine Empfehlung zur Aufhebung der Einbahnstraßenregelung und zur Einführung von beidseitigem Verkehr ausgesprochen, die mit einer Reduzierung der vorhandenen Parkflächen einhergehen würde und zudem eine Verschlechterung des Verkehrsflusses nach sich zieht.

 

Die bestehende Einbahnstraßenregelung wurde jedoch eingeführt, um den Verkehrsfluss zu beruhigen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, auf Anwohnerbitten zu reagieren und Konflikte durch Gegenverkehr in der engen Straßenführung zu vermeiden. Rückmeldungen aus der Bevölkerung und Umfragen in den sozialen Medien (ca. 90% für Beibehaltung und ca. 10% für Aufhebung der Einbahnstraßenregelung), welche nicht repräsentativ sind, aber eine Tendenz aufzeigen, bestätigen, dass die derzeitige Regelung überwiegend positiv bewertet wird und sich im Alltag bewährt.

 

Die Stadt Grevesmühlen sollte vor diesem Hintergrund die Verkehrsführung in der Goethestraße beibehalten, da eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zielführend ist.

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Finanz. Auswirkung

Es entstehen keine Kosten für die Stadt Grevesmühlen.

 

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Anlagen

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