Vorlage öffentlich - VO/12SV/2026-2352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen Toiletten der Stadt Grevesmühlen.

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Sachverhalt

 Mit dem Umbau der öffentlichen Toiletten Rathauplatz 2 /Schäfergang ist die Benutzung der Toiletten nur bei vorheriger Zahlung eines Euros möglich. Um die Höhe des Entgelts verbindlich und rechtssicher zu regeln, ist eine Entgeltordnung zu beschließen. Es handelt sich dabei um ein privatrechtliches Entgelt, welches marktüblich festgelegt werden kann. Einer Gebührenkalkulation bedarf es nicht. 

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Finanz. Auswirkung

 zusätzliche Einzahlung, Höhe derzeitig nicht schätzbar

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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Anlagen

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