Vorlage öffentlich - VO/12SV/2026-2336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Grundsatzbeschluss: Die Stadtvertretung beschließt die Umbenennung der doppelt vorkommenden Straßennamen, insbesondere die „Dorfstraßen“ in den Ortsteilen von Grevesmühlen sowie eine damit einhergehende Neusortierung der Hausnummern (soweit erforderlich).

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Sachverhalt

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde (Stadt Grevesmühlen) jeder Straßenname nur einmal vorkommen.

 

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen, insbesondere hier die Dorfstraßen, umzubenennen.

 

Gundlage für die wiederholte Beschlussfassung ist das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Eine Umbenennung der Dorfstraßen aus dem Jahre 2019/2020 wurde damals abgelehnt.

 

In folgenden Ortsteilen ist eine „Dorfstraße“ bis dato noch vorhanden:

Barendorf, Büttlingen, Degtow, Drei Linden, Grenzhausen, Hamberge,

Hoikendorf, Neu Degtow, Poischow, Questin, Santow, Wotenitz

(Everstorf hat keine Dorfstraße)

 

Da die Namensgebung von Straßen eine ordnungsrechtliche Aufgabe ist, obliegt sie den Gemeinden. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

 

 

Es wird um Namensvorschläge seitens der Stadtvertreter gebeten. Detaillierte Beschlussvorlagen sollen dann alsbald für jeden Ortsteil nacheinander erarbeitet werden. 

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Finanz. Auswirkung

 Keine.

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Anlagen

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