Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Grevesmühlen für Obdachlosenunterkünfte der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen vom 25. September 2025.

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Sachverhalt

Die Stadt Grevesmühlen ist im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für die Unterbringung der Obdachlosen der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land zuständig.

Die letzte Kalkulation der Benutzungsgebühren wurde 2019 auf Basis der Haushaltsjahre 2016 bis 2018 vorgenommen. Die Gebühr beträgt seitdem 15,08 Euro je m² monatlich.

Nunmehr wurde die Kalkulation auf Basis der Haushaltsjahre 2022 bis 2024 und unter Berücksichtigung der absehbaren Kostenentwicklung gemäß Haushalts- und Finanzplanung 2025 bis 2027 überprüft.

Demnach ist zur Kostendeckung eine Gebühr von 21,54 Euro je m² monatlich erforderlich.

Die Erhöhung ist hauptsächlich in den gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten sowie in den gestiegenen Personalaufwendungen begründet. Hierbei wurde auch ein Ausgleich der Kostenunterdeckung der Vorjahre berücksichtigt. An den Nutzflächen und durchschnittlichen Auslastungenhat es keine Änderungen gegeben.

Die Kosten werden in der Regel nicht durch die Obdachlosen selbst, sondern durch das Jobcenter bzw. die Rentenkasse getragen.

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Finanz. Auswirkung

Unter der Annahme, dass die durchschnittliche Auslastung der Wohnungen beibleibt, ist von Mehrerträgen im Konto 31504.4329 von ca. 20.000 Euro jährlich zuzüglich des Ausgleichs der Unterdeckung der Vorjahre auszugehen. 

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Anlagen

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