Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2298

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Hitzeschutzplan für die Stadt Grevesmühlen zu erstellen.

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Sachverhalt

Hitzeschutzpläne haben das Ziel, die Themen Hitzeprävention und Hitzeschutz in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken. Gleichzeitig sollen Maßnahmen im Zusammenhang mit Hitze und UV-Belastung für die Bevölkerung – insbesondere besonders gefährdete Personengruppen – etabliert werden.

In diesem Jahr veröffentlichte das Land Mecklenburg-Vorpommern den „Gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan Mecklenburg-Vorpommern“. Dieser soll dazu beitragen, gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit klimatischen Veränderungen und den daraus resultierenden Gesundheitsrisiken zu mildern. Dieser Plan steht den Kommunen, wie in diesem Fall auch der Stadt Grevesmühlen, zur Verfügung. Die Stadt Grevesmühlen sollte daher diesen Plan als Grundlage nutzen und einen für die Stadt angepassten sowie praxisnahen Plan

erstellen. Darin enthalten sind auch Elemente für die zukünftige Stadtplanung und das Bauwesen, die kreativen Raum für Ideen lässt. Mögliche praxisbezogene Maßnahmen könnten beispielsweise Cooling Points, die Begrünung von Betonflächen oder auch Mini-Waldinseln mit Messsensoren sein. Darüber hinaus könnten in Gewerbegebieten größere Flächen zur Umsetzung konkreter Ansätze genutzt werden. Der

Hitzeschutzplan sollte fortlaufend evaluiert und aktualisiert werden, um neue Erkenntnisse oder Änderungen einfließen zu lassen. Um die Bevölkerung entsprechend zu informieren und aufzuklären, wäre zudem die Veröffentlichung einer Broschüre als Print- und Digitalmedium sinnvoll.

 

Die Stadt Grevesmühlen sollte daher einen Hitzeschutzplan erstellen, um für die Zukunft ein Konzept für dieses Starkwetterereignis zu haben und um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten sind derzeit noch nicht absehbar. Die Finanzierung erfolgt über den Teilhaushalt des Haupt- und Ordnungsamtes. Die Akquise von Fördermitteln des Bundes aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ist obligatorisch.

 

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Anlagen

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