Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2279
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Monique Stender
- Verfasser:
- Stoffregen, Brigitte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.09.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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30.09.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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06.10.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.
