Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2295

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, den Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 Die Stadt Grevesmühlen als Erschließer beabsichtigt die Grundstücke des Geltungsbereiches des B-Plan Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen  trink- und abwassertechnisch innerhalb des B-Plan Gebietes zu erschließen. 

Zur Regelung der Durchführung der baulichen Maßnahmen, zur späteren Übertragung an den ZVG sowie zur Regelung des fälligen Beitrages an den ZVG muss ein Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband Grevesmühlen abgeschlossen werden. Dieser ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Der demnach bei Erschließung entstehende Beitrag wird nur für den sogenannten Klärwerksanteil (27%) fällig werden und beträgt ca. 360.000 €. Die Kosten sind im Haushalt der Stadt Grevesmühlen enthalten, da sich der Beitrag nur auf den B-Plan Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen bezieht, ergibt sich aktuell keine Kostenbeteilung der Gemeinde Upahl.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 Auszahlung für Klärwerksanteil (27%) i.H.v. ca. 360.000 €. Die Kosten sind im Haushalt enthalten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...