Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 12.08.2025 über die der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme „Schulcampus, 2.BA, Umverlegung Fernwärme Schulhof / Poststeig“.

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Sachverhalt

Nach Abbruch der beiden Bestandsgebäude ist das Baufeld für den 2.BA des Schulcampus herzurichten. Dazu war u.a. für die Umverlegung der vorhandenen Fernwärmeversorgungsleitungen im Bereich des Schulhofes und des Poststeiges eine InHouse-Vergabe durchzuführen.

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes beschließt der Hauptausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens. Um die Fernwärmeversorgung für das Wohngebiet zu gewährleisten, hat der Bürgermeister am 12.08.2025 von seinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch gemacht und über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens entschieden.

 

Die Einleitung des Vergabeverfahrens sowie die Eilentscheidung liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

Gesamtkosten:

349.436,03 

im Produktsachkonto ( PSK ):

Treuhandkonto

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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