Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2289
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss über die Einleitung eines Vergabverfahrens für die Bauleistungen zur Erneuerung der "Straße des Friedens" in Grevesmühlen und gleichzeitig einem Abschluss einer Kostenteilungsvereinarbeitung mit dem ZVG und der WOBAG.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sven Blomberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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30.09.2025
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt,
1. der Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Erneuerung der "Straße des Friedens" stehen und dafür erforderlich sind, zuzustimmen.
2. gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtig, eine Kostenteilungsvereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen und der WOBAG Grevesmühlen abzuschließen.
Sachverhalt
Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt:
„Die Gemeinde entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“
Das bedeutet, dass die Stadtvertretung bzw. der Hauptausschuss vor Beginn der Beschaffung einer benötigten Leistung zustimmen muss. Ein Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich.
In diesem Fall sind die Bauleistungen für die Verkehrsanlagen der Straße und die Ver- und Entsorgungsleitungen in der "Straße des Friedens" und einem Teilbereich der Straße "Am Wasserturm" auszuschreiben. Es sollen die aus den 80ziger Jahren bestehenden Verkehrsflächen erneuert werden. Im Zuge des Straßenausbaus plant der Zweckverband Grevesmühlen die Erneuerung der Regen- und Schmutzwasser-entsorgungsleitungen sowie der Trinkwasserversorgungsleitungen. Die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH plant im Rahmen der Baumaßnahme die vorhandenen Beleuchtungsanlagen im Plangebiet zu erneuern. Im Zuge des Straßenausbaus im Bereich der Fahrbahn "Am Wasserturm" plant die WOBAG Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH die Erneuerung der angrenzenden Stellplätze für die Mieter der Mehrfamilienhäuser.
Der geschätzte Gesamtauftragswert der Bauleistung beträgt 1.613.256,23 Euro gemäß Kostenberechnung des Ingenieurbüros Möller. Hiervon beträgt der geschätzte Auftragswert für die Erneuerung der städtischen Verkehrsanlagen 787.826,62 Euro.
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die nötigen finanziellen Mittel für den kommunalen Anteil an dieser Maßnahme stehen dem Doppelhaushalt 2025 / 2026 zur Verfügung.
Im Zuge der Erneuerung der Verkehrsflächen ist die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen in einem gemeinsamen Bauvorhaben geplant. Hierzu wird beigefügte Kostenteilungsvereinbarung unter den Beteiligten Stadt Grevesmühlen, Zweckverband Grevesmühlen und WOBAG Grevesmühlen abgeschlossen. Der Abschluss der Kostenteilungsvereinbarung (KTV) unter den Beteiligten ist zwingende Voraussetzung für den Beginn des Vergabeverfahrens. Die vorliegende KTV basiert auf der Kostenschätzung des IB Möller's. Der Zweckverband muss diese durch Vorstandsbeschluss legitimieren, redaktionelle Änderungen sind noch möglich.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
853.572,00 € (für 2025 u. 2026) |
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Gesamtkosten: |
787.826,62 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
54101.09600000-7853200 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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147,5 kB
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3 MB
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18,1 MB
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5
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1,2 MB
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6
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1,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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9
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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