Vorlage öffentlich - VO/10GV/2025-0746
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Anschaffung von Uniformen der Ortsfeuerwehr Upahl sowie der dazugehörigen Überplanmäßigen Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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11.09.2025
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Sachverhalt
Für 23 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Upahl – Ortsfeuerwehr Upahl sind neue Uniformen für repräsentative Anlässe anzuschaffen.
Auf Wunsch der Wehrführung sollen die Uniformen des Herstellers „Büttner“ beschafft werden, da diese Uniformen bereits vorhanden sind und um somit ein einheitliches Bild aller Kameradinnen und Kameraden zu gewährleisten.
Da die Beschaffung einen voraussichtlichen Gesamtauftragswert von 10.000 € hat, ist laut Hauptsatzung der Gemeinde Upahl ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig.
Gleichzeitig ist eine Überplanmäßige Auszahlung zu beschließen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Notwendigkeit der Beschaffung nicht bekannt. Die Deckung kann aus dem Konto 12601.46113 Kauferlös TSFW erfolgen.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
7.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
10.000,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12601.56150000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 12601.46113000 in Höhe von: |
3.000,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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79,3 kB
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