Vorlage öffentlich - VO/10GV/2025-0745
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Anschaffung von Fahrzeugfunktechnik der Ortsfeuerwehr Hanshagen sowie der dazugehörigen Überplanmäßigen Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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11.09.2025
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Sachverhalt
Für die 2 Fahrzeuge TLF (Tanklöschfahrzeug) und TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) der Freiwilligen Feuerwehr Upahl – Ortsfeuerwehr Hanshagen ist neue Funkausstattung zu beschaffen, da der Digitalfunkbeauftragte des Landkreises mitteilte, für die vorhandenen Geräte würde es in naher Zukunft keine Updates mehr geben.
Die Beschaffung von Funktechnik für die Freiwilligen Feuerwehrwehren kann nur über den Digitalfunkbeauftragten des Landkreises erfolgen.
Da die Beschaffung einen voraussichtlichen Gesamtauftragswert von 11.600 € hat, ist laut Hauptsatzung der Gemeinde Upahl ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig.
Gleichzeitig ist eine Überplanmäßige Auszahlung zu beschließen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung ist man von einem Auftragsvolumen von 7.500 € ausgegangen. Die Deckung kann aus dem Konto 10/61101.54422 Amtsumlage erfolgen.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
7.500,00 € |
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Gesamtkosten: |
11.600,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12601.0910000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK61101.54422 in Höhe von: |
4.100,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104 kB
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2
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(wie Dokument)
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104,1 kB
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