Vorlage öffentlich - VO/10GV/2025-0738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Zuwendungsordnung der Gemeinde Upahl für die Freiwillige Gemeindefeuerwehr Upahl und deren Ortsfeuerwehren vom 07.12.2023 wie vorgeschlagen.

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Sachverhalt

Bereits am 25.04.2024 wurde die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger/innen und Mitglieder mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Upahl aufgrund der Änderung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes beschlossen. Die Beträge werden seit dem 01.01.2024 ausgezahlt.

Aufgrund eines Antrages der Gemeindewehrführung soll nunmehr die Zuwendungsordnung der Gemeinde Upahl für die Freiwillige Gemeindefeuerwehr Upahl und deren Ortsfeuerwehren vom 07.12.2023 entsprechend angepasst werden (Entwurf siehe Anlage).

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Finanz. Auswirkung

Ausazhlung erfolgt bereits seit 2024. 

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Anlagen

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