Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2248

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Loading...