Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

    

 

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss des  Städtebaulichen  Sondervermögens  „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.           

 

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Finanz. Auswirkung

keine   

 

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