Informationsvorlage - VO/10GV/2025-0731
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen zu Hebesätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
- Verfasser:
- Dana Freytag
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Information
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19.06.2025
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Sachverhalt
Durch die Gemeindevertretung Upahl wurde in der Gemeindevertretersitzung vom 20.02.2025 eine Überprüfung der Hebesätze der Grundsteuer A und B bis zum 31.05.2025 erbeten.
Diese Überprüfung hat mit Stand vom 08.05.2025 Folgendes ergeben:
Grundsteuer B:
Derzeit sind Messbeträge in Höhe von 51.826,84 € veranlagt. Das würde einen Hebesatz in Höhe von 545 % ergeben (282.200,00 € / 51.826,84 € x 100). Der jetzige Hebesatz beträgt 551 %. Das würde also einen Unterschied von 6 % ausmachen.
Grundsteuer A:
Hier sind derzeit Messbeträge in Höhe von 20.609,81 € veranlagt. Das würde einen Hebesatz von 277 % ergeben (57.000,00 € / 20.609,81 € x 100). Der jetzige Hebesatz beträg 297 %. Das würde einen Unterschied von 20 % ausmachen.
Da beim Finanzamt aber noch viele Einsprüche anhängig sind (für ganz NWM ca. 17.000), wird sich die Veranlagung der Messbeträge im zweiten Halbjahr noch verändern.
Auch werden bereits bestehende Veranlagungen überprüft und noch nicht erfolgte nachgeholt.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine realistische Prüfung der Hebesätze erst zum Ende des Jahres möglich.
Finanz. Auswirkung
In der Grundsteuer B ergibt sich hieraus zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Mehreinnahme gegenüber 2024 von gut 3.000,00 € auf 688 veranlagte Steuerpflichtige.
In der Grundsteuer A ergibt sich hierauszum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Mehreinnahme gegenüber 2024eine Mehreinnahme von knapp 5.000,00 € auf 198 veranlagte Steuerpflichtige.
