Informationsvorlage - VO/12SV/2025-2240

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anfrage Herr Baetke: 

Herr Baetke erkundigt sich zum Jahresbericht zu den ordnungsbehördlichen Bestattungen. Hinsichtlich der Forderungen fragt er nach, ob es nicht möglich wäre an den Landkreis heranzutreten.

 

Antwort Verwaltung: 

Nach dem Bestattungsgesetz M-V muss eine Leiche innerhalb von zehn Tagen erdbestattet oder dem Krematorium zugeführt werden. Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in Grevesmühlen/im Amtsbereich hatten und für die kein anderer die Bestattung veranlasst, ordnet die Stadt Grevesmühlen die Bestattung im Wege der Ersatzvornahme zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Wahrung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen an.

Im Rahmen dieser Bestattungsvornahme (i. d. R. einfache Urnenbestattung im FriedWald Grevesmühlen) wird geprüft, ob es Bestattungspflichtige nach § 9 Bestattungsgesetz M-V gibt und/oder die Kosten aus dem Nachlass des Verstorbenen beglichen werden können.

Wenn Bestattungspflichtige ermittelt werden können, erhalten diese innerhalb der Bestattungsfristen eine Ordnungsverfügung mit der Androhung der Ersatzvornahme, um ggf. eine andere Bestattung veranlassen zu können. Sind die Fristen bereits abgelaufen und die Bestattung vorgenommen worden, wird ein Kostenfestsetzungsbescheid an den Bestattungspflichtigen versandt.

Sollte der Bestattungspflichtige finanziell nicht in der Lage sein, die Bestattungskosten zu tragen, dann kann er sich nach § 74 SGB XII zur finanziellen Unterstützung / Kostenübernahme an den Landkreis wenden. Diesen Hinweis mit konkreten Ansprechpartnern haben wir auf den Bescheiden aufgenommen.

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Anfrage Frau Kausch: 

Frau Kausch merkt zum Sitzungsgeld an, dass ein Fehler in der Tabelle ist, da im Vergleich zum Vorjahr der Wert sehr unterschiedlich ist, obwohl ungefähr gleich viele Sitzungen abgehalten wurden. 

 

Antwort Verwaltung: 

Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen sind korrekt. 

 

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Anfrage Herr Holm-Bertelsen:

Herr Holm-Bertelsen wurde vermehrt auf die Kreuzung Rehnaer Straße- Pfaffenhufe angesprochen. Hier handelt es sich um eine Einbahnstraße und Fahrradfahrer wurden des Öfteren von der Polizei angehalten und abgestraft, wenn sie diese durchquerten. Die Frage

ist, ob man mit einem Schild für Fahrradfahrer Rechtssicherheit schaffen könne, damit diese die Einbahnstraße entgegengesetzt durchqueren können.

 

Antwort Verwaltung: 

 

Die Fragestellung wird im nächsten Umweltausschuss am 12.05.2025 thematisiert. Ergebnis: Bei der Straßenverkehrsbehörde soll ein Antrag dazu gestellt werden. 

 

 

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Anfrage Herr Grosser: 

 

Herr Grosser fragt, warum in der Gr. Alleestraße kurzfristig ein absolutes Halteverbot Schild aufgestellt wurde. Dadurch fallen Parkplätze für die Anwohner weg.

 

Antwort Verwaltung: 

 

Das Halteverbot dient der Sicherstellung des Brandschutzes der anliegenden Pension. Die Anordnung erfolgte durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg.

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Finanz. Auswirkung

 

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