Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2237
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Zählgemeinschaft Die Linke & grevesmühlen.jetzt - „Gießkannenheld:innen“ in der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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26.05.2025
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Sachverhalt
“Gießkannenheld:innen“ ist ein ehrenamtliches Projekt, welches als Ziel den Erhalt von Bäumen, Sträucher und Blumen hat, die durch Trockenheit gefährdet sind. Dafür werden an Gebäuden Wassertanks mit einem 1000 Liter Fassungsvermögen aufgestellt. Diese Wassertanks werden dann über Regenfallrohre mit Regenwasser befüllt. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer können dort dann Gießkannen befüllen, um in dem entsprechenden Gebiet zu wässern. Als wichtiger Teil des Klimas und als Schattenspender ist der zu schützende Bestand ein für uns überlebenswichtiger Faktor.
Die Stadt Grevesmühlen bietet ausgezeichnete Voraussetzungen, um an diesem ehrenamtlichen Projekt teilzunehmen. Die Auf- und Bereitstellung von Wassertanks und Gießkannen könnte probeweise in Gebieten wie dem Ploggenseering, Am Wasserturm
und am Bahnhof erfolgen. Eine Kooperation mit Kitas, Schulen und Horte ist obligatorisch, um einen Beitrag zur Jugendarbeit und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung zu leisten. Diese Bewässerung bietet eine hervorragende Möglichkeit, alle Generationen im bewussten Umgang, dass jeder etwas leisten kann, mit der Ressource Natur zu vereinen. Gleichzeitig wird der Bauhof entlastet.
Eine Überlegung sollte sein, dieses Vorhaben als Pilotprojekt zu erproben und in Kooperation mit dem Zweckverband und der Wobag zu realisieren. Die Stadt Grevesmühlen sollte an dem ehrenamtlichen Projekt „Gießkannenheld:innen“ teilnehmen, um die Bäume, Sträucher und Blumen zu schützen und die Bürgerinnen und Bürger aktiv in diesen Prozess einzubeziehen.
Finanz. Auswirkung
Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt „55401 Landschafts-, Arten-, Klima – und Lärmschutz, Förderung NABU, Energieberatung“. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die Kosten könnten durch die 1%-Regel beim Verkauf von Grundstücken ausgeglichen werden, da die Kitas, Schulen und Horte einbezogen sind. Möglicherweise könnten auch Fördermittel des Quartiesmanagements eingesetzt werden. Die Akquise von Sponsorinnen und Sponsoren ist in Betracht zu ziehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,9 kB
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