Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2235

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2025/2026 zuzustimmen.     

               

 

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Sachverhalt

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026 aufgestellt. 

Eine Vorberatungen zum Haushaltsentwurf fand in einer gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Hauptausschuss am 28.04.2025 statt. Die Ergebnisse dieser Beratung sind in den anliegenden Haushaltsplan eingeflossen. 

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

          

 

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Finanz. Auswirkung

Im Ergebnishaushalt entsteht 2025 ein Jahresfehlbetrag von -1.712.600 € (2026: -2.744.300 €). Durch die positiven Vorträge der Vorjahre kann der Ergebnishaushalt in beiden Haushaltsjahren ausgeglichen werden. 

Im Finanzhaushalt entsteht 2025 ein negativer jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -11.209.300 €, darin enthalten eine Zuführung von Überschüssen aus dem laufenden Geschäft zur Finanzierung investiver Vorhaben von 8.687.000 Euro. 2026 entsteht ein negativer jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von: -3.260..300 €. In beiden Jahren können diese Salden unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen werden.

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Anlagen

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