Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2235
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für den Doppelhaushalt 2025/2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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26.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2025/2026 zuzustimmen.
Sachverhalt
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026 aufgestellt.
Eine Vorberatungen zum Haushaltsentwurf fand in einer gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Hauptausschuss am 28.04.2025 statt. Die Ergebnisse dieser Beratung sind in den anliegenden Haushaltsplan eingeflossen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Finanz. Auswirkung
Im Ergebnishaushalt entsteht 2025 ein Jahresfehlbetrag von -1.712.600 € (2026: -2.744.300 €). Durch die positiven Vorträge der Vorjahre kann der Ergebnishaushalt in beiden Haushaltsjahren ausgeglichen werden.
Im Finanzhaushalt entsteht 2025 ein negativer jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -11.209.300 €, darin enthalten eine Zuführung von Überschüssen aus dem laufenden Geschäft zur Finanzierung investiver Vorhaben von 8.687.000 Euro. 2026 entsteht ein negativer jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von: -3.260..300 €. In beiden Jahren können diese Salden unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 MB
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