Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Gremium (Bau-/Umweltausschuss) stimmt der beantragten Vorgehensweise der Interessengemeinschaft Wotenitz, Büttlingen, Questin zu.

 

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Sachverhalt

Die Interessengemeinschaft Wotenitz, Büttlingen, Questin (IG WBQ) hat einen Antrag auf Errichtung einer Bank sowie einer Telefonzelle (Tauschbörse) auf dem Dorfplatz im Ortsteil Wotenitz gestellt. 

Bauplanungsrechtlich sind beide Anlagen als genehmigungsfrei gem. § 61 LBauO M-V einzuschätzen. Der betreffende Bereich Dorfstraße/Schmiedeberg liegt in der Abrundungssatzung Wotenitz und gilt daher als Innenbereich gem. § 34 BauGB.

Die Stadt Grevesmühlen ist allerdings nur Eigentümer des Flurstücks 15/8, Flur 1, Gem. Wotenitz Dorf. Die Straße sowie der Fuß-/Radweg stehen im Eigentum des Landes M-V.

Die Errichtung könnte daher nur auf dem o. g. Flurstück der Stadt Grevesmühlen statt finden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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Anlagen

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