Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2213
Grunddaten
- Betreff:
-
Folgevertrag über die Reservierung und den Erwerb von Ökopunkten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Regine Wagner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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15.04.2025
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Sachverhalt
Mit dem Vorhaben „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen“ hat die Stadt Grevesmühlen den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Erwerb von voraussichtlich 800.000 Kompensationsflächenäquivalenten (Ökopunkten) auszugleichen.
Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern als Flächenagentur hat der Stadt diese Ökopunkte im Bereich Selmsdorf zur Verfügung gestellt. Der mit Beschluss VO/12SV/2022-1752 abgeschlossene Vertrag hatte eine Laufzeit bis 30.06.2023 und konnte nur maximal 2 mal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit Erlangen der Rechtskraft des B-Plans Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen sind 366.592 Öko-Punkte festgesetzt. Demnach stehen für den B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Upahl bis zum 30.06.2025 noch 433.408 Öko-Punkte zur Verfügung.
Die Landesforst M-V hat den Abschluss eines Folgevertrags zu den derzeit aktuellen Konditionen vorgeschlagen. Der Preis pro Öko-Punkt in der betroffenen Landschaftszone "Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte" beträgt derzeit 2,85 €/Öko-Punkt netto.
Der erste kostenpflichtige Reservierungszeitraum läuft dann bis zum 30.06.2026. Hierfür ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2% des vereinbarten Kaufpreises der vereinbarten Ökopunkte zzgl der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
Der Kauf- und der Reservierungsbetrag werden zwischen der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinde Upahl gemäß Kooperationsvereinabrung aufgeteilt.
Finanz. Auswirkung
Auszahlungen i.H.v. ca. 705.600 €
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
