Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertreter stimmen dem Abschluss eines Folgevertrags zur Reservierung und dem Erwerb von Ökopunkten zu.

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Sachverhalt

Mit dem Vorhaben „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen“ hat die Stadt Grevesmühlen den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Erwerb von voraussichtlich 800.000 Kompensationsflächenäquivalenten (Ökopunkten) auszugleichen.

Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern als Flächenagentur hat der Stadt diese Ökopunkte im Bereich Selmsdorf zur Verfügung gestellt. Der mit Beschluss VO/12SV/2022-1752 abgeschlossene Vertrag hatte eine Laufzeit bis 30.06.2023 und konnte nur maximal 2 mal um ein weiteres Jahr verlängert werden. 

Mit Erlangen der Rechtskraft des B-Plans Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen sind 366.592 Öko-Punkte festgesetzt. Demnach stehen für den B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Upahl bis zum 30.06.2025 noch 433.408 Öko-Punkte zur Verfügung. 

Die Landesforst M-V hat den Abschluss eines Folgevertrags zu den derzeit aktuellen Konditionen vorgeschlagen. Der Preis pro Öko-Punkt in der betroffenen Landschaftszone "Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte" beträgt derzeit 2,85 €/Öko-Punkt netto.

Der erste kostenpflichtige Reservierungszeitraum läuft dann bis zum 30.06.2026. Hierfür ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2% des vereinbarten Kaufpreises der vereinbarten Ökopunkte zzgl der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.

Der Kauf- und der Reservierungsbetrag werden zwischen der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinde Upahl gemäß Kooperationsvereinabrung aufgeteilt.

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Finanz. Auswirkung

 Auszahlungen i.H.v. ca. 705.600 €

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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