Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt:

 

1. Straßenumbenennung 

Die Stadtvertetung beschließt den folgenden Straßennamen für den lt. Anlage blau markierten Bereich (Teilumbenennung der Schweriner Landstraße) am Rande des westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Gewerbegebiet Südost, Flurstück 362/1, Flur 17, Gem. Grevesmühlen.

 

1. Piratenplatz

2. Piraten Plaza

3. Piraten Openair Platz

4. Piraten Openair Plaza

5. Captain Flint Platz

6. Andere

 

2. Bekanntmachung

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Gem. § 1 und § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern(StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. S. 42), zuletzt geändert am 09.November 2015 (GVOBl. S. 436), erhalten Straßen Namen und die an den Straßen angrenzenden Grundstücke Hausnummern.

Der im beigefügten Lageplan, blau markierte Bereich, bisherige Teil der "Schweriner Landstraße" Richtung Ortsausgang Upahl soll einen neuen Straßennamen erhalten. Dieser Teilabschnitt soll im Hinblick auf die Würdigung des ansässigen Piraten Open Air Theater zum 20 jährigen Jubiläum umbenannt werden.

Im Vorfeld wurden hierzu Vorschläge unterbreitet (s. o.).

Während für die Namensgebung bzw. für die Straßenumbenennung ein entsprechender Beschluss der Stadtvertretung notwendig ist, ist die Erteilung von Hausnummer ein Geschäft der laufenden Verwaltung und bedarf keines Beschlusses der Stadtvertretung. 

Im vorliegenden Fall ist eine neue Zuteilung der Hausnummer notwendig. Diese erfolgt per Bescheid an den jeweiligen Eigentümer.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 Ausgaben für neue Straßenschilder

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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Anlagen

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