Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2189
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 46 "Naherholungs- und Freizeitgebiet am Ploggensee" der Stadt Grevesmühlen
hier: Beratung der städtebaulichen Konzeptionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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13.03.2025
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Beschlussvorschlag
1) Durch das Planungsbüro Hufmann, Wismar, wurden nach den ersten Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 46 „Naherholungs- und Freizeitgebiet am Ploggensee“ zwei städtebauliche Konzepte als Diskussionsgrundlage erarbeitet. Diese sind als Anlage beigefügt.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen das Gebiet am Ploggensee städtebaulich zu ordnen und durch ergänzende Nutzungen aufzuwerten. Der Bereich um den Ploggensee spielt eine wichtige Rolle für die zentrumsnahe Naherholung der Grevesmühlener Bevölkerung und soll deshalb als attraktiver Freizeitstandort gesichert werden.
Folgende Variante wird für die Vorbereitung des Vorentwurfes als Grundlage gewählt: Variante ________
Sachverhalt
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In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Überlegungen, das Areal südlich des Ploggensees städtebaulich zu ordnen und aufzuwerten. Am 16. März 2023 fand diesbezüglich eine Sondersitzung des Bauausschusses statt, um verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten zu beraten. Im Nachgang wurden durch das Planungsbüro Hufmann zwei Varianten einer städtebaulichen Konzeption erarbeitet. Diese sind als Diskussionsgrundlage für die intensive Auseinandersetzung in den politischen Gremien der Stadt zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, den Inhalt der angestrebten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu definieren, die dann Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplan wird. Variante 1 spiegelt die Beratungen der Sondersitzung des Bauausschusses wider. Variante 2 setzt sich zusätzlich mit den Flächenbedarfen der geplanten Nutzungen auseinander und versucht die notwendigen Verkehrsanbindungen zu optimieren.
In der Sitzung vom 15.06.2023 gab es keinen Konsenz, wodurch einen erneute Beratung notwendig ist. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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624,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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