Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Starkregengefahrenkarte für die Stadt Grevesmühlen zu erstellen.

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Sachverhalt

Eine Starkregengefahrenkarte visualisiert die potentielle Überflutungsgefährdung bei Starkregen der geographischen Karte eines Gebietes. Abgebildet sind auf der Karte die Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und Fließwege. Mögliche Überflutungsgebiete werden dunkelblau dargestellt. Diese abstrakte Bedrohung dient beispielsweise der Einschätzung der Gefährdung an dem Wohnort der Bürgerinnen und Bürger.

Im Jahr 2019 wurde die Stadt Grevesmühlen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner durch ein heftiges Starkregenereignis überrascht. Mehrere Straßenzüge, Grundstücke, Keller, etc. waren überflutet. Eine Starkregengefahrenkarte könnte präventiv und in Vorbereitung solcher Ereignisse intensiven Niederschlags als Grundlage dienen. In Kooperation mit der Expertise des Zweckverbandes könnte in diesem Zusammenhang

eine Gefährdungsanalyse mit Aufbau eines Niederschlags-Abfluss-Modells erfolgen. Weiterhin sollte eine Risikoanalyse die potentiellen Folgen einer Überflutung durch Sturzfluten, der Kanalisation und Oberflächengewässer abschätzen und den Handlungsbedarf sowie Maßnahmen unterschiedlicher Lösungsansätze aufzeigen. Diese Starkregengefahrenkarte sollte dann auf der Internetseite der Stadt Grevesmühlen frei

zugänglich sein und auch in möglicherweise Schaukästen ausgehängt werden. Seit dem letzten Jahr verfügt die Stadt Schwerin über eine Starkregengefahrenkarte. 

Die Stadt Schwerin könnte somit als Anlaufstelle für Fragen fungieren. Die Stadt Grevesmühlen sollte daher eine Starkregengefahrenkarte erstellen, um die Bürgerinnen und Bürger noch besser auf Starkregen vorzubereiten.

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Finanz. Auswirkung

Die Finanzierung erfolgt durch den Teilhaushalt des Haupt- und Ordnungsamtes. Die Akquise von Fördermitteln des Bundes aus der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind obligatorisch.

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Anlagen

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