Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2192
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachzuwendung für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Monique Stender
- Verfasser:
- Stender, Monique
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.03.2025
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Geplant
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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18.03.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.
