Informationsvorlage - VO/10GV/2025-0709

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Upahl möchte am Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs einen Erinnerungsort für die Opfer des Zweiten Weltkriegs schaffen. Da das Kriegerdenkmal ein eingetragenes Denkmal ist, sind Rücksprachen mit der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landkreis erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

 Die Kosten sind abhängig von der gewählten Form des Gedenkens.

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Anlagen

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