Informationsvorlage - VO/12SV/2025-2187
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfragen und Sonstiges
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Information
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17.02.2025
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Sachverhalt
Anfragen aus der letzten Stadtvertretersitzung
Frau Kausch erkundigte sich, wann die Konstituierung des Seniorenbeirates stattfindet.
Antwort der Verwaltung: Sie fand am 16.12.2024 statt.
Frau Kausch sprach den schlechten Zustand der Zufahrt zum Friedwald an.
Antwort der Verwaltung: Der aktuelle Zustand rührt aus umfangreichen Baumrückearbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten ist mit dem Forstamt die Wiederherstellung des Weges vereinbart.
Anfragen seit der letzten Stadtvertretersitzung
Anfrage Herr Hebestreit per E-Mail am 06.01.2025
1. Wieso wurden die Straßen der Reinigungsklasse 1 (Bsp. B105 innerorts, Lübecker Str. & Wismarsche Str.) am 3.3.25 und 5.1 abends nicht freigeschoben und gestreut, obwohl die Anlieger bis 20 Uhr dazu per Satzung verpflichtet werden?
1.1. Gibt es einen Bereitschaftsdienst des Winterdienstes, welcher auch sonntags in den Räumungszeiten in den Dienst gerufen wird?
1.2. Wie ist der allgemeine Ablauf des Winterdienstes, bei Schneefall & Glatteis, (tagsüber, abends, am Wochenende)?
1.3. Wie viele Fahrzeuge und Mitarbeiter sind im Winterdienst eingesetzt bzw. sind auf Abruf bereit?
2. Welche Konsequenzen zur Verbesserung des Winterdienstes in der Stadt werden daraus gezogen?
Mir ist bewusst, dass der Winterdienst nicht überall und zeitgleich sein kann, allerdings konnten andere Bürger in Gesprächen ebenfalls keinen aktiven Winterdienst am späten Nachmittag und Abend des 3.1 und 5.1 in Grevesmühlen sichten.
Antwort Verwaltung:
1. Wieso wurden die Straßen der Reinigungsklasse 1 (Bsp. B105 innerorts, Lübecker Str. & Wismarsche Str.) am 3.3.25 und 5.1 abends nicht freigeschoben und gestreut, obwohl die Anlieger bis 20 Uhr dazu per Satzung verpflichtet werden?
Der städtische Bauhof war am 3. Januar 2025 ab 12.00 Uhr auf allen Gemeindestraßen einschließlich Lübecker Str. und Wismarsche Str. im Winterdiensteinsatz. Die B105 sowie die Landes- und Kreisstraßen sind laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Grevesmühlen vom 30. November 2016 lediglich hinsichtlich der Reinigung der Rinnsteine und/oder der Straßengräben der Stadt zugeordnet. Die Schnee- und Glättebeseitigung erfolgt auf den zuvor genannten Straßen satzungsgemäß durch den jeweiligen Straßenbaulastträger und hinsichtlich der angrenzenden Geh und Radwege durch die dort anliegenden Grundstückseigentümer.
Am 5. Januar 2025 ging der Schneefall in den Abendstunden in Regen über. Die Temperaturen lagen zu diesem Zeitpunkt bereits über Null °C und laut Wettervorhersagen waren zweistellige Temperaturen im Plusbereich über Nacht zu erwarten.
1.1 Gibt es einen Bereitschaftsdienst des Winterdienstes, welcher auch sonntags in den Räumungszeiten in den Dienst gerufen wird?
Der Bauhof der Stadtverwaltung verfügt über eine Winterdienstbereitschaft von Montag bis einschließlich Sonntag.
1.2. Wie ist der allgemeine Ablauf des Winterdienstes, bei Schneefall & Glatteis, (tagsüber, abends, am Wochenende)?
Jedem Winterdiensteinsatz geht regelmäßig eine direkte Wetterschau voraus, sowie die Verfolgung und Beobachtung der Vorhersagen aus den bekannten Wetterportalen. Dies erfolgt aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes durch einen dafür in Bereitschaft versetzten Beschäftigten des Bauhofes, welcher regelmäßig sorgfältig zwischen Sicherheit und Nachhaltigkeit abwägt und dann je nach Wetterlage alle im Bereitschaftsdienst befindlichen Beschäftigten des städtischen Bauhofs zum Einsatz ruft.
1.3. Wie viele Fahrzeuge und Mitarbeiter sind im Winterdienst eingesetzt bzw. sind auf Abruf bereit?
9 Fahrzeuge und 13 Beschäftigte.
2. Welche Konsequenzen zur Verbesserung des Winterdienstes in der Stadt werden daraus gezogen?
Den von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann ich keine Anhaltspunkte oder Feststellungen entnehmen, aus denen Konsequenzen zu ziehen wären. Ich kann im Gegenteil feststellen, dass der Bauhof den Winterdienst im Sinne von Sicherheit und Umweltschutz unter vollständiger Nutzung der personellen Kapazitäten und der vorhandenen Technik effizient durchführt. Zudem wird kontinuierlich an Verbesserungen insbesondere dadurch gearbeitet, dass vor jeder Wintersaison die Räum- und Streustrecken inklusive der Streckenführung geprüft und die Einsatzmöglichkeiten der Technik ausgelotet werden. Außerdem wird der Einsatz der Beschäftigten regelmäßig an Effizienzkriterien ausgerichtet.
