Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine Prüfung zu vollziehen, inwiefern eine Etablierung des Wassersports in der Stadt Grevesmühlen möglich ist.

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Sachverhalt

Der Wassersport bildet eine eigene Kategorie im Bereich des Sports, welcher in Sportarten auf dem Wasser (z.B. Kanu und Rudern) und im Wasser (z.B. Schwimmen) unterschieden wird. Diese Kategorie des Sports ist nicht nur als ein Freizeitangebot zu verstehen, sondern trägt auch maßgeblich zur Förderung der Schwimmfähigkeit und der Gesundheit bei.

Die Stadt Grevesmühlen bietet mit ihren Gewässern eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung von Wassersportarten. Eine Prüfung über die Nachfrage in der Bevölkerung, einer möglichen Integration als eine Abteilung in vorhandene Vereine sowie der benötigten Ressourcen, sowohl personell als auch materiell, könnte den Grundstein für die Etablierung des Wassersports in der Stadt Grevesmühlen legen. Ein nicht

unerheblicher Vorteil wäre die Entzerrung der hochfrequentierten Sportanlagen, wie z.B. der Sporthallen, da der Wassersport einen großen Teil des Jahres im Freien stattfindet.

Möglicherweise orientiert sich dann die Nachfrage hin zum Wassersport und Wartelisten für Aufnahmen könnten verkürzt werden. Sollte die Stadt Grevesmühlen den Bau einer Schwimmhalle mit möglicherweise einem Kraftraum und einer kleinen Sporthalle in Betracht ziehen, wäre es für die Etablierung des Wassersports von großer Bedeutung. Der Wassersport wäre somit ganzjährig attraktiv.

Die Stadt Grevesmühlen sollte daher eine Prüfung durchführen und die Etablierung des Wassersports als eine zukunftsweisende Maßnahme sehen, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und die Stadt Grevesmühlen als attraktiven Sportstandort weiterzuentwickeln.

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Finanz. Auswirkung

Es entstehen aus dem Prüfauftrag keine Kosten für die Stadt Grevesmühlen. Bei einer konkreten Kalkulation und der möglichen Realisierung des Vorhabens sind eine Aufnahme in den Haushalt für die Kostenstelle Vereinsführung, Jugend und Soziales, die Akquise von Fördermitteln bei z.B. Land, Bund und EU sowie die Kooperationen mit Sponsoren obligatorisch.

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Anlagen

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