Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2182
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulcampus Grevesmühlen, 2.BA
Los 02 – vorbereitende Maßnahmen - Umverlegung
Beschluss über die Einleitung eines Vergabeverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Annette Kutschera
- Verfasser:
- Annette Kutschera
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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28.01.2025
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Sachverhalt
Nach Fertigstellung des 1. BA Schulcampus Grevesmühlen laufen die Vorbereitungen für den 2.Bauabschnitt planmäßig. Nach Abbruch der beiden Bestandsgebäude Haus 2 und Haus 3 sollen das Baufeld vorbereitet und die bisher auf dem Schulhof verlaufenden Leitungen umverlegt werden.
Für die Leistungen wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt. Die geschätzten Kosten betragen 760.346,93 €. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung.
Die Umverlegung wird als separate Ordnungsmaßnahme mit Städtebaufördermitteln gefördert. Es wurden vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung 180.000 € (2/3-Förderung Bund und Land) in Aussicht gestellt. Das Ankündigungsschreiben vom 11.08.2023 liegt dieser Beschlussvorlage bei. Die Finanzierung erfolgt über das Treuhandkonto beim Sanierungsträger DSK.
Der Auftragswert liegt über 250.000 €, so dass gem. § 6 Abs. 1 Satz 12 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen der Hauptausschuss die Entscheidung über die Einleitung des Vergabeverfahrens zu treffen hat.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
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Gesamtkosten: |
761.000 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
Treuhandkonto |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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488,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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261,3 kB
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