Vorlage öffentlich - VO/12SV/2025-2165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme der Firma ENERTRAG SE in Höhe von 250,00 € für den Laternenumzug im Rahmen der Kulturnacht der Stadt Grevesmühlen.  

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

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Finanz. Auswirkung

 ungeplante Mehreinzahlungen in Höhe von 250,00 € 

 

 

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