Vorlage öffentlich - VO/10GV/2024-0701

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt außerplanmäßige Mittel, in Höhe von 35.000,00 €, für die Maßnahme “Neugestaltung der Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Naschendorf“ bereitzustellen. Gleichzeitig stimmt die Gemeindevertretung der Einleitung, den Inhalten der Ausschreibung sowie der Verfahrensart für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen zu.

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Sachverhalt

Die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus in Naschendorf befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Es haben sich Spurrinnen und Versackungen gebildet in denen sich Regenwasser sammelt und nicht ablaufen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das neue Fahrzeug größer und schwerer als das alte Fahrzeug ist, wird sich der Zustand der Zufahrt noch verschlechtern.

Von den eingeplanten Mitteln für die Maßnahme Anbau FW-Upahl sind nach Fertigstellung des Vorhabens noch etwa 35.000,00 € verfügbar. Diese Mittel sollen für die Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses eingesetzt werden und zum Teil die Kosten der Bauleistungen für die neue Zufahrt tragen. Die Planungsleistungen werden je nach benötigtem Umfang ca. 3.500,00 € bis 4.500,00 € netto kosten und sollen im Rahmen eines Direktauftrages vergeben werden. Der Umfang der Gesamtkosten wird sich aus dem verpreisten LV ergeben, so dass der Fehlbetrag im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung eingeplant oder über die Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Mittel ausgeglichen werden muss.

Die Wertgrenze für freihändige Vergaben von Bauleistungen liegt bei 100.000,00 € netto. Da die Kosten für die Bauleistungen in jedem Fall darunterliegen werden, sollen die Bauleistungen im Rahmen einer freihändigen Vergabe vergeben werden.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

35.000,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

35.000,00

im PSK 12601.096-12601062 in Höhe von:

35.000,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

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