Vorlage öffentlich - VO/10GV/2024-0698

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Upahl über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

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Sachverhalt

Durch die angekündigte Beitragserhöhung des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine wird sich der jährlich zu zahlende Beitrag der Gemeinde an den Verband voraussichtlich um 12.877,92 € erhöhen. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Zuschlages für versiegelte Flächen von 350 % auf 600 % sowie der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 9,30 € auf 10,00 € je Beitragseinheit.

 

Der allgemeine Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste hat sich von 5,00 € auf 6,70 € erhöht. Der Zuschlag für Verkehrsflächen wurde hier von 350 % auf 600 % angehoben. Daraus resultiert eine jährliche Erhöhung der Zahlungen der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste seit dem Jahr 2023 um 28,66 €.

 

In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,86 € auf 1,99 €/ha und Jahr. 

 

Der Gebührensatz erhöht sich insgesamt somit wie folgt:

 

  • für den Verband „Stepenitz-Maurine“

 

Nutzungsarten

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof

 

 

-

 

 

17,33

(bisher 16,03)

Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung

 

 

600 % Zuschlag

 

 

91,73

(bisher 55,42)

Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer

 

50 % Abschlag

 

11,13

(bisher 10,41)

Fließgewässer, Hafenbecken

80 % Abschlag

7,41

(bisher 7,03)

 

 

  • für den Verband „Wallensteingraben-Küste“

 

 

 

Nutzungsart

Zu-/Abschlag

Gebührensatz in €/ha

Verkehr

600 % Zuschlag

48,89

(bisher 24,36)

Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf,

Unland/Vegetationslose Fläche

50 % Abschlag

5,34

(bisher 4,36)

Gewässer

90 % Abschlag

2,66

(bisher 2,36)

 

 

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Mit der Anhebung der Gebühr wird vermieden, dass eine Unterdeckung zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Upahl entsteht.

 

 

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Anlagen

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