Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2120
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Umweltausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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23.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Grevesmühlen besetzt den Umwelt- und Ordnungsausschuss durch Benennung wie folgt:
1) 4 Sitze für die CDU-Fraktion
2) 2 Sitze für die Zählgemeinschaft DIE LINKE & grevesmühlen.jetzt
3) 2 Sitze für die SPD-Fraktion
4) 1 Sitz für die AfD-Fraktion
Dabei teilt der Stadtpräsident die ersten 4 Sitze an sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner in folgender Reihenfolge zu:
1) CDU-Fraktion .........................................................................................................................................(sachk. Einwohner/in)
2) SPD-Fraktion...........................................................................................................................................(sachk. Einwohner/in)
3) Zählgemeinschaft DIE LINKE & grevesmühlen.jetzt...............................................................................(sachk. Einwohner/in)
4) Losentscheid zwischen CDU Fraktion & der AfD Fraktion......................................................................(sachk. Einwohner/in)
Für die übrigen fünf Sitze erfolgt die Zuteilung in nachstehender Reihenfolge an Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter:
5) CDU-Fraktion oder AfD-Fraktion (abhängig vom o.g. Losentscheid).......................................................... (Stadtvertreter/in)
6) CDU-Fraktion.......................................................................................................................................... (Stadtvertreter/in)
7) CDU-Fraktion.......................................................................................................................................... (Stadtvertreter/in)
8) SPD-Fraktion.......................................................................................................................................... (Stadtvertreter/in)
9) Zählgemeinschaft DIE LINKE & grevesmühlen.jetzt.............................................................................. (Stadtvertreter/in)
Sachverhalt
Während der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung am 15.07.2024 konnte der Umwelt- und Ordnungsausschuss nicht besetzt werden, da die Anzahl an sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten wurde.
Unter Hinzuziehung der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindetags M-V wurde nochmals geprüft, wie vor dem Hintergrund des neuen Zuteilungs- und Benennungsverfahrens gem. § 36 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32a Abs. 1 und 2KV-MV die Besetzung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern so erfolgen kann, dass gleichzeitig gewährleistet wird, dass nicht mehr sachkundige Einwohnerinnen und Einwohnern für einen Ausschuss benannt werden als Mitglieder der Stadtvertretung.
Die Gesamtzahl der von jeder Fraktion oder Zählgemeinschaft für die Besetzung des Ausschusses zu benennenden Mitglieder ergibt sich gem. Hauptsatzung rechnerisch aus der Anwendung des modifizierten Höchstzahlverfahrens nach d`Hondt. Bei 9 Mitgliedern eines Fachausschusses wie dem Umwelt- und Ordnungsausschuss sind dies nach der aktuellen Konstellation der Stadtvertretung 4 Mitglieder für die CDU-Fraktion, 2 für die SPD-Fraktion, 2 für die Zählgemeinschaft aus DIE EN und grevesmühlen.jetzt sowie ein Mitglied für die AFD-Fraktion.
Für die Verteilung der Sitze kann sich die Stadtvertretung einvernehmlich auf Personen verständigen.
Gelingt dies nicht, reichen die Fraktionen und Zählgemeinschaften nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren Listen mit Ihren Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten beim Stadtpräsidenten ein, auf denen zuerst die gewünschten sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner und dann erst die Mitglieder der Stadtvertretung aufgelistet sind. Sodann werden die Sitze nach den jeweiligen Höchstzahlen zugeteilt. Wenn 4 Sitze mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern besetzt sind, werden die folgenden 5 Sitze ebenfalls nach den jeweiligen Höchstzahlen an Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter verteilt.
