Vorlage öffentlich - VO/13GV/2024-0898

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem Produktsachkonto 21502.523231 in Höhe von 17.000 Euro.

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung hat im Zusammenhang mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2024/2025 am 05.03.2024 einen Sperrvermerk auf dem Produktsachkonto 21502.523231 in Höhe von 17.000 Euro beschlossen. Es handelt sich um Reinigungsleistungen für die Schule Proseken.

 Nach einer Neuvergabe der Leistung im Jahr 2021 (wobei auf Vorschlag der Schulleitung auch der Reinigungsturnus erhöht und die Flächen der Grundreinigung erweitert wurden)  und einer Preiserhöhung im Oktober 2022 infolge der Mindestlohnerhöhung und Energiekrise waren die Aufwendungen von 113.139,06 Euro im Jahr 2022 (Summe der Anordnungen) auf 130.000 Euro im Jahr 2024 (Planansatz) gestiegen. Allerdings waren bereits im Jahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 130.899,54 Euro verbucht worden. Im Jahr 2024 führte die nächste Anpassung des Mindestlohns zu einer weiteren Preissteigerung.

Der Sperrvermerk war mit der Begründung beschlossen worden, dass die Reinigungsleistungen nach Aussage eines Gemeindevertreters nicht in vollem Umfang erbracht würden. Bislang sind keine Mängelanzeigen hinsichtlich einer nicht oder nicht zufriedenstellend erfolgten Reinigungsleistung bei der Verwaltung eingegangen. 

Per 19.08.2024 waren auf dem Konto unter Berücksichtigung des Sperrvermerks noch 41.731 Euro verfügbar. Für die Unterhalts- und Mattenreinigung werden vertragsgemäß noch mindestens 46.340 Euro fällig, für Toilettenpapier und Handtücher schätzungsweise 6.000 Euro. Außerdem erfolgt in den Sommerferien eine Grundreinigung. Daher ist es erforderlich, den gesperrten Betrag freizugeben, damit die Gemeinde ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Sollte der Planansatz überschritten werden müssen, erfolgt eine Deckung aus dem Deckungskreis.

 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 20.08.2024 hierüber beraten und der Bürgermeisterin und der Gemeindevertretung empfohlen, den Sperrvermerk aufzuheben. Nach § 51 (3) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge oder die Aufhebung der Sperre die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

130.000,00

Gesamtkosten:

130.000,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

21502.523231

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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