Informationsvorlage - VO/12SV/2024-2070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 71 der Kommunalverfassung in Verbundung mit dem Gesellschaftervertrag mit der WOBAG benennt die Stadtvertretung drei Aufsichtsratmitglieder der WOBAG. 

 

Es erfolgt folgende Benennung durch die jeweiligen Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften  ..:

 

1.    CDU-Fraktion             ________________ (eine Person)

2.    SPD- Fraktion            ________________ (eine Person)

3.    Linke-Fraktion            ________________ (eine Person)

 

Der Bürgermeister ist lt. Gesellschaftervertrag geborenes Mitglied.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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