Vorlage öffentlich - VO/13GV/2023-0784-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF3000
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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16.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag auf Sonderbedarfszuweisung beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung sowie den Antrag auf Mittel nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Brandschutzwesens beim Landkreis Norwestmecklenburg zur Finanzierung eines Tanklöschfahrzeuges TLF3000 aufrecht zu erhalten.
Sollten eine oder beide Förderanträge bis zur Lieferung des Fahrzeuges nicht bewilligt werden, beschließt die Gemeindevertretung, das Investitionsvorhaben dennoch durchzuführen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat am 28.02.2023 beschlossen, sich an der Landesbeschaffung für ein TFL3000 zu beteiligen und hat sich verbindlich zur Abnahme des Fahrzeuges und zur Erbringung des Eigenanteils verpflichtet.
Der Antrag auf eine Sonderbedarfszuweisung für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) wurde mit Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 21.05.2024 abgelehnt. Gleichzeitig wird die Gemeinde aufgefordert, bis zum 15.07.2024 mitzuteilen, ob sie das Vorhaben auch ohne die Gewährung einer SBZ durchführen oder ob sie den Antrag auf SBZ für das nächste Auswahlverfahren aufrechterhalten wird. Gegen diesen Bescheid könnte die Gemeinde lediglich den Klageweg beschreiten.
Angesichts des Finanzbedarfs für das umfangreiche Investitionsprogramm der Gemeinde Gägelow, insbesondere im Hinblick auf den Schulneubau und die Straßenbaumaßnahmen, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf Sonderbedarfszweisung aufrecht zu erhalten. Gleiches gilt für den Antrag beim Landkreis. Da jedoch mit Antragstellung eine verbindliche Abnahmeerklärung im Rahmen derzentralen Ausschreibung abzugeben war, muss die Gemeinde im Falle einer erneuten negativen Bescheidung die hierfür geplanten Finanzierungsanteile selbst übernehmen.
Im Doppelhaushalt 2024/2025 ist die Maßnahme für das Jahr 2025 mit einem Gesamtvolumen von 322.200 Euro (zzgl. 7.800 Euro Risikoaufschlag) veranschlagt, wogegen Landesmittel (Sonderbedarfszuweisung) von 121.500 Euro und Mittel des Landkreises von 79.200 Euro stehen. Hieraus ergibt sich ein gemeindlicher Eigenanteil von 121.500 Euro. Bei Reduzierung oder Wegfall der Fördermittel erhöht sich der Eigenanteil entsprechend. Je nach Größenordnung wäre dieser zusätzliche Eigenanteil durch den Beschluss einer überplanmäßgen Auszahlung oder einen Nachtragshaushalt abzusichern.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
200.700 € |
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Gesamtkosten: |
330.000 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12601.2331-6817 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: Liquide Mittel |
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Gesamtkosten: |
0,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
129.300 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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