Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2053
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Monique Stender
- Verfasser:
- Monique Lossau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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03.06.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird. Darunter entscheidet ab einer Wertgrenze von 100 Euro der Hauptausschuss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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5,2 kB
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