Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme von Zuwendungen für das Stadtfest 2024 gemäß anliegender Übersicht.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird. Darunter entscheidet ab einer Wertgrenze von 100 Euro der Hauptausschuss.

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Finanz. Auswirkung

 Erträge  für das Produkt 28102 (Stadtfest) 

 

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Anlagen

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