Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung hebt die Bestellung von Frau Christina Henning zur Gleichstellungsbeauftragten mit Wirkung vom 01.07.2024 auf.

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Sachverhalt

Frau Henning scheidet auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 30.06.2024 aus der Stadtverwaltung Grevesmühlen aus. Damit einher geht aus Sicht der Verwaltungsleitung, die Aufhebung der Berufung zur Gleichstellungsbeauftragten, um den Weg für die Organisation der Nachfolge frei zu geben, denn zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gemäß § 41 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) verpflichtet. 

 

Die Aufhebung der Bestellung erfolgt gemäß § 41 Absatz 2 Satz 2 KV M-V mit der Mehrheit aller Mitglieder der Stadtvertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

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