Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen erteilt seine Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung in Höhe 300,00 € von der VR Bank Mecklenburg eG für den Kauf von Medaillen und Startnummern für den Stadtlauf in Grevesmühlen.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.

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Finanz. Auswirkung

 zusätzliche Einzahlungen im Produkt 28102 (Stadtfest)

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