Informationsvorlage - VO/12SV/2024-2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.11.2012 hat das Ministerium für Inneres und Sport die Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses für die Stadt Grevesmühlen und das Amt Grevesmühlen-Land erstmalig befristet bis 31.12.2017 genehmigt.

Es folgten weitere Anträge, die zuletzt mit Schreiben des Innenministeriums vom 12.02.2019 eine befristete Genehmigung bis zum Ablauf der Legislaturperiode 2024 zur Folge hatten. 

Am 09. Juni 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Das Konstrukt des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses befindet sich nunmehr seit 12 Jahren in der Erprobung nach § 42 b KV M-V und hat sich aus Sicht der beiden kommunalen Körperschaften bewährt. Dies wurde auch im Rahmen der überörtlichen Prüfungen durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg immer wieder bestätigt. 

Da sich im vorliegenden Entwurf der Änderung der Kommunalverfassung bedauerlicherweise wiederum keine entsprechende Öffnungsklausel für Verwaltungsgemeinschaften findet, hat der Rechnungsprüfungsausschuss über eine erneute Antragstellung am 26.03.2024 beraten und sich einhellig für eine Fortführung der Kooperation ausgesprochen.  

Bereits mit Schreiben vom 06. Februar hatte der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen das Innenministerium um eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung gebeten. Da bislang keine Reaktion seitens des Ministeriums vorliegt, wird der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen zusätzlich einen formellen Antrag stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Erhebliche Kostenminimierung durch die Bildung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses. Alternativen wärendie Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle "Rechnungsprüfer*in" (vorgeschrieben nach KPG für Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern) oder eventuell die Bildung von zwei getrennten Ausschüssen. 

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Anlagen

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