Vorlage öffentlich - VO/10GV/2024-0656
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufwandsentschädigungen der Wehrführungen der Gemeinde Upahl sowie der sonstigen Funktionsträger/Funktionsträgerinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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25.04.2024
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Sachverhalt
Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2023 (siehe Anlage) setzt die bisherige Verordnung außer Kraft.
Mit der Änderung wurden in den §§ 2 und 5 der Verordnung neue Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung der Wehrführungen und deren Stellvertretungen sowie sonstige Funktionsträger/Funktionsträgerinnen erhöht. Somit ist es erforderlich, über die jährlichen Auszahlungsbeträge der dort genannten Funktionen neu zu beschließen.
Dem § 4 der Verordnung ist zu entnehmen, dass für die Festlegung der tatsächlich gezahlten Aufwandentschädigung mehrere gemeinde- und feuerwehrspezifische Gegebenheiten ausschlaggebend sein sollen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassung ein Punktesystem erarbeitet und schlägt drauf basierend folgende Auszahlungsbeträge vor:
Gemeindewehrführung: 295,00 Euro/ monatlich
Stellv. Gemeindewehrführung: 147,50 Euro/ monatlich
(derzeit keine Auszahlung, da Doppelfunktion Ortswehrführer Upahl)
Ortswehrführung Upahl: 200,00 Euro/ monatlich
Stellv. Ortswehrführung Upahl: 100,00 Euro/ monatlich
Ortswehrführung Plüschow/Naschendorf: 200,00 Euro/ monatlich
Stellv. Ortswehrführung Plüschow/Naschendorf: 100,00 Euro/ monatlich
Ortswehrführung Hanshagen: 180,00 Euro/ monatlich
Stellv. Ortswehrführung Hanshagen: 90,00 Euro/ monatlich
Jugendfeuerwehrwart/Jugendfeuerwehrwartin: je 125,00 Euro/ monatlich
Gerätewart/Gerätewartin: je 100,00 Euro/ monatlich
Gruppenführer/Gruppenführerin: je 50,00 Euro/ monatlich
Schriftwart/Schriftwartin: je 25,00 Euro/ monatlich
Sicherheitsbeauftragter/Sicherheitsbeauftragte: je 25,00 Euro/ monatlich
Die Mehrkosten pro Jahr betragen ca. 11.200 Euro.
Finanz. Auswirkung
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a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
22.100,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
12601.50190000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
24.200,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 12601.52350000 in Höhe von: |
2.100,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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632,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,2 kB
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