Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-1989

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Sachzuwendung von der Vertriebsbüro Nord in Höhe von 837,00 Euro für die Grundschule "Am Ploggensee" (Schrank).

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

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Finanz. Auswirkung

 keine

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