Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1971
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion DIE LINKE - Wahlwerbung in der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
In der Stadt Grevesmühlen ist es möglich, Wahlwerbung an verschiedenen Orten wie z.B. Straßenlaternen und Masten anzubringen. In Zeiten vor regelmäßig stattfindenden Wahlen sind diese beispielhaft genannten Orte sehr beliebt für die Anbringung von Wahlplakaten. Die Aufgabe der Kommunalpolitik sollte es sein, die geltenden Regelungen fortlaufend zu evaluieren und an die heutige Zeit anzupassen.
Eine zeitgemäße Möglichkeit für die Anbringung von Wahlwerbung wären Aufsteller mit z.B. Bauzäunen an ausgewählten Orten in der Stadt Grevesmühlen. Die bisherige Regelung erlaubt es, dass ganze Straßenzüge in Wahlzeiten zu hochfrequentierten Orten werden. Fahrzeuge, die an diesen vielen verschiedenen Wahlplakaten vorbeifahren, haben aufgrund ihrer Geschwindigkeit gar nicht die Zeit, sich diese
Wahlwerbung ganzheitlich anzusehen und zu erfassen. Davon abgesehen ist jede Ablenkung von fahrenden Menschen im Straßenverkehr in Bezug auf die Verkehrssicherheit zu vermeiden. Mit der spürbaren Veränderung der Parteienlandschaft in Deutschland ist auch damit zu rechnen, dass die Vielfalt der Wahlwerbung zunimmt. Die Reduzierung auf ausgewählte Orte zur Anbringung hätte auch die Verringerung der Anzahl zur Folge. Bezugnehmend auf den Umweltaspekt, hätte die Verringerung der Anzahl der Wahlplakate auch eine Reduzierung der dafür
erforderlichen Materialien, wie z.B. Kunststoffe für die Plakate oder für die Kabelbinder zur Folge. Eine Senkung der Müllmenge, da Wahlwerbung meist nur einmalig genutzt wird, ist ein nicht zu unterschätzender Aspekt. In Anbetracht des Vandalismus wäre
die zu erwartende Abnahme von Beschädigungen oder des Abreißens von Wahlwerbung ein weiterer Vorteil. Durch die Zunahme der Bedeutung der Medienlandschaft, insbesondere der sozialen Medien als zeitgemäße Informationsquelle, steht die Nutzung dieser für Wahlen eher im Fokus als Wahlwerbung vor Ort.
Bereits im Jahr 2017 änderte die Stadt Gadebusch dahingehend die Satzung. Für Fragen und den Austausch von Erfahrungen könnte die Stadt Gadebusch somit als möglicher Ansprechpartner fungieren. Auch für eine Stadt mit der Größe von Grevesmühlen wäre diese Lösung durchaus praktikabel und im Sinne der demokratischen Teilhabe.
Es sollte ein Gebot der Vernunft und im Interesse der Nachhaltigkeit sein, sich auf reine Nutzung mit Aufstellern zur Anbringung von Wahlwerbung an ausgewählten Orten in der Stadt Grevesmühlen zu einigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,3 kB
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