Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Zuwendungsordnung wie vorgeschlagen.

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Sachverhalt

In Zusammenarbeit mit den Wehrführungen der drei Ortsfeuerwehren ist anliegende Zuwendungsordnung für die Freiwillige Feuerwehr Upahl erarbeitet worden.

Die Festlegungen sollen der Anerkennung der freiwilligen Leistung der Kameraden dienen.

 

Mehraufwand entsteht hier insbesondere im Punkt der Aufwandsentschädigung für alle Kameraden (7,50/Kamerad/Einsatz).

Die Wehren rückten in den letzten Jahren mit durchschnittlich 12 Kameraden zu 56 Einsätzen im Jahr aus. Somit ist mit ca. 5.000 € Aufwandentschädigung zu rechnen.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des Entwurfes vom 13.09.2023.

Zum Vergleich ist die bereits beschlossene Zuwendungsordnung der Stadt Grevesmühlen ebenfalls angefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

6.000,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

12601.50191000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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