Vorlage öffentlich - VO/10GV/2023-0630
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Festlegung eines eventuellen Stichwahltermins für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 09.06.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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07.12.2023
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Bereit
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Hauptausschuss Upahl
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16.12.2010 findet die Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Diese Frist kann nach § 3 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz LKWG M-V durch Beschluss der Gemeindevertretung um bis zu zwei Wochen verschoben werden. Ein solcher Beschluss über die Verschiebung des Stichwahltermins ist zu begründen um zu verhindern, dass die Verschiebung aus wahltaktischen Überlegungen erfolgt.
Der Beschluss über den Stichwahltermin muss nach der zitierten Vorschrift bis zum Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, für die kommende Wahl also bis zum 26.03.2024, 16.00 Uhr, von der Vertretung gefasst worden sein. Damit scheidet ein Abwarten mit der Beschlussfassung bis zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, ob eine Stichwahl überhaupt notwendig wird, aus.
Aus Gründen einer effektiven Wahldurchführung wird vorgeschlagen, den Stichwahltermin einheitlich für alle amtsangehörenden Gemeinden auf den 30.06.2024 festzulegen, da dieser Termin wegen des sich unmittelbar an die Hauptwahl anschließenden Stadtfestes in Grevesmühlen und des zu erwartenden hohen Aufkommens an Briefwählerinnen und Briefwählern auch für die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Grevesmühlen vorgesehen ist.
