Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1947
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für projektbezogene Jugend- und Seniorenarbeit und die Unterstützung der Arbeit mit behinderten Menschen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.11.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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13.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.11.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, für projektbezogene Jugend- und Seniorenarbeit und die Unterstützung der Arbeit mit behinderten Menschen zusätzliche Mittel von jährlich 15.000 € bereitzustellen. Diese Mittel werden unter dem Produkt "36603.541591 Vereinsförderung Jugend und Soziales" eingeplant.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung beauftragte auf ihrer Sitzung am 27. März 2023 den Bürgermeister, zu prüfen, in welcher Form zusätzliche finanzielle Mittel für die Jugend- und Seniorenarbeit und die Unterstützung der Arbeit mit behinderten Menschen bereitgestellt werden können. Die zu unterstützenden Projekte sollen auf Initiative der Antragsteller vom Kultur- und Sozialausschuss ausgewäht und vom Hauptausschuss beschlossen werden.
Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie der Stadt Grevesmühlen zur Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Vereinsarbeit, sozialen, Kunst-, und Kulturprojekten", die unter Punkt "IV. Art, Form und Höhe der Zuwendung" um folgenden Satz ergänzt wird:
"Für Förderanträge, die auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 11. Dezember 2023 bewilligt wurden, ist ein Zuschuss von 100 % der Gesamtkosten möglich."
Finanz. Auswirkung
Die zusätzlichen 15.000 Euro sind, soweit ausreichend, aus dem sogenannten Investitionsförderungsfonds (12/11401.233179) zu finanzieren, dem gemäß Beschluss der Stadtvertretung 1% aller Grundstücksverkaufserlöse zufließen. Sollte diese Deckung nicht ausreichen, sind im Rahmen der Haushaltsplanung allgemeine Haushaltsmittel zur Deckung heranzuziehen.