Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird folgender Beschluss der Gemeindevertretung Upahl zustimmend zur Kenntnis genommen:

 

 1. Das Gremium hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Upahl.

4. Die Begründung zur 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Upahl wird gebilligt.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Upahl die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen sowie nach Vorliegen der Genehmigung diese ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 18.04.2023 den Entwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Upahl gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 20.06.2023 bis zum 28.07.2023 im Bauamt des Amtes Grevesmühlen-Land statt. Zeitgleich wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. 

Im Ergebnis der Abwägung kam es zu keinen wesentlichen Änderungen der Planung, in die Planzeichnung wurde lediglich die Darstellung eines Bodendenkmals nachrichtlich übernommen. In der Begründung wurden Aussagen zur Überplanung der vorhandenen Bebauung östlich der Landesstraße ergänzt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl kann somit den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss fassen, sodass die Planung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorgelegt werden kann.  

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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